Hier informiert die Zentrale Vergabestelle fortlaufend über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 € netto gem. VOB/A.
Sie dient der Information und Transparenz und ist nicht als Aufforderung zu verstehen.
Vergebene Ausschreibungen
Vergebene Aufträge nach § 20 Abs. 3 VOB/A
Zuschlagserteilungen im Rahmen einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 €/netto oder Freihändige Vergaben ab einem Auftragswert von 15.000 €/netto sind gemäß §20 Abs.3 VOB/A für die Dauer von 6 Monaten in geeigneter Weise, z.B. auf Internetportalen oder im Beschafferprofil zu informieren.
Vergebene Aufträge nach §30 Abs.1 UVgO
Zuschlagserteilungen im Rahmen einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 €/netto sind gemäß §30 Abs.1 UVgO für die Dauer von drei Monaten auf der Internetseite oder Internetportalen zu veröffentlichen.